Ruhestätten

Die Friedhöfe der Kirchengemeinde St. Petri in Ratzeburg

Ursprünglich befand sich um die Kirche St. Petri herum ein Friedhof. Auch in der Kirche wurden damals Verstorbene beigesetzt. Im Zuge des Neubaus der Petri-Kirche (1787-1791) wurde der „Friedhof am Steindamm“ angelegt, der 1788 eingeweiht wurde. Dieser erstreckt sich an beiden Seiten einer kopfsteingepflasterten Lindenallee.

Der ältere östliche Teil des Friedhofs ist ein einfaches Rechteck, von einem Hauptweg in zwei Grabfelder geteilt. Hervorzuheben ist eine Reihe von Grabplatten, die aus dem späten 18. bzw. 19. Jahrhundert stammen. Der Friedhof wurde 1817 um das gegenüberliegende Gartenland erweitert.

 

Auf diesem neueren, westlichen Teil des Friedhofs, ist besonders die unter Denkmalschutz stehende Gruftanlage hervorzuheben, die in die nördliche Böschungsmauer eingelassen ist. Bei den vierzehn Grüften handelt es sich um Feldstein- oder Putzbauten aus den 20er und 30er Jahren des 19. Jahrhunderts. Die Sanierung der Anlage wurde im Jahre 2003 abgeschlossen.

Die weitgehende Belegung des „Friedhofs am Steindamm“ machte schon nach wenigen Jahrzehnten die Anlage eines neuen Friedhofs erforderlich.

 

Der Friedhof an der Seedorfer Straße konnte am 28. August 1860 eingeweiht werden. Anfang der 1890er Jahre wurde eine Erweiterung notwendig, wozu ein Teil des sich anschließenden Pfarrackers hinzugenommen wurde. Dieser Teil des Friedhofs wurde am 17. Januar 1893 geweiht.

 

 

Das wohl am häufigsten besuchte Grab auf diesem Friedhof ist das des Bildhauers, Grafikers und Dichters Ernst Barlach (1870 - 1938), dessen Leben und Werk mit der Stadt Ratzeburg eng verbunden ist.

 

Die Grabstätte der Familie Barlach wird durch die in Klinker ausgeführte Figur “Der Sänger” (1931) geschmückt.

 

Diese Plastik war ebenso wie die im Innenhof des Domklosters stehende Bronzeplastik des “Bettlers” ursprünglich für die Lübecker Gruppe der “Gemeinschaft der Heiligen” an der Westfassade der dortigen Katharinenkirche entworfen worden.

 

 

 

Stadtgeschichtlich bedeutsam sind die Flüchtlingsgräber. Als sich in den letzten Monaten des Zweiten Weltkriegs Millionen von Flüchtlingen aus den Provinzen im Osten des Deutschen Reiches auf den Weg in den Westen machten, wurde in Ratzeburg eine Treckleitstelle eingerichtet.

Zahlreiche Flüchtlinge starben auf der Flucht. 191 Flüchtlinge- darunter 25 Kinder - sind auf drei getrennten Kriegsgräberfeldern auf dem Friedhof an der Seedorfer Straße beigesetzt worden.

Der Bund der Vertriebenen Ratzeburg hat 1988 Gedenktafeln für die durch Flucht und Vertreibung ums Leben Gekommenen errichten lassen.

 

Die Friedhöfe der Kirchengemeinde St. Petri Ratzeburg bieten traditionell vor allem Reihen- und Wahlgrabstätten an, inzwischen aber auch zunehmend neue Bestattungsformen wie Urnengemeinschaftsgräber, Baumgräber oder Gräber in Themengärten.

 

Erdbestattungen können in Wahlgräbern (einzeln oder als Familiengrabstelle), in Reihengräbern (Rasen mit und ohne Grabpflege) oder als Baumgräber mit liegenden Grabplatten (Am Steindamm) vorgenommen werden. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre:

 

Wahlgräber können pro Sarg zusätzlich eine Urne aufnehmen. Die Ruhefrist kann beliebig verlängert werden. Hier gibt es Ruhestätten in ganz unterschiedlichen Lagen, mit unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten, stilvoll, aber auch mit geringem Pflegeaufwand. Wahlgräber gibt es auch in Rasenlage mit Kopfbeet zum Bepflanzen.

 

Reihengräber gibt es als Gartengräber, in Rasenlage und auch als Rasengräber mit Kopfbeet. Sie können nur als Einzelgrab erworben werden. Eine Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist ist nicht möglich. In Reihengräbern kann keine zusätzliche Urne beigesetzt werden, da eine Verlängerung der Ruhefrist nicht möglich ist.

 

 

Urnenbeisetzungen können in unterschiedlicher Form erfolgen. Neben Urnenwahlgräbern hält der Friedhof Urnenreihengräber und Urnengemeinschaftsgräber vor. Für Urnenbestattungen beträgt die Ruhezeit 20 Jahre:

 

Urnenwahlgräber können jeweils zwei Urnen aufnehmen. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist möglich. Die Grabgestaltung kann individuell vorgenommen werden.

 

Urnengemeinschaftsgräber bieten Plätze um einen gemeinsamen Gedenkstein herum, auf dem neben einem Bibelwort die Namen der dort Bestatteten eingetragen werden. Dort werden die Urnen nacheinander beigesetzt. Die Grabgestaltung übernimmt die Friedhofsgärtnerei.

 

Urnenbaumgräber sind besondere Orte für Gemeinschaftsgräber, die um einen größeren Baum herum beigesetzt werden. Hier wird eine Grabplatte ebenerdig in den Rasen eingelassen. Beim Erwerb des Nutzungsrechtes ist diese im Preis enthalten.

 

Themengrabfelder sind bestimmte Bereiche unserer Friedhöfe, die durch eine besondere Gestaltung zur Nutzung der Grabplätze in diesen Arealen einladen. Dazu gehören Schmetterlingsfelder, Vogelecken, Plätze mit besonderen Pflanzen oder die Umgebung von historischen Grabanlagen.

Eine bebilderte Darstellung der Grabgestaltungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Grabgestaltungsalbum.

 

Auf dem Friedhof am Steindamm steht außerdem ein Urnenfeld für anonyme Bestattungen zur Verfügung.

 

Die Grabpflege kann der Grabnutzungsberechtigte durch eine spezielle Bepflanzungsform selber auswählen. Wer diese nicht selbst übernehmen möchte, kann diese Aufgabe auch der Friedhofsgärtnerei oder einer anderen Gärtnerei übergeben.

Der Pflegeaufwand für Urnengemeinschaftsgräber und Rasengräber wird von der Friedhofsgärtnerei übernommen.

Die Kirchengemeinde St. Petri bietet so neben den herkömmlichen Beerdigungsmöglichkeiten neue Formen an, die dem Wunsch Rechnung tragen, Nutzungsberechtigte in der Grabpflege zu entlasten und trotzdem einen würdigen Platz zum Trauern zu haben.

Der Abdruck dieses Textes, der der Broschüre "Friedhöfe in Ratzeburg" entnommen ist, erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Christian Lopau

 

 

 

 

 

 

 

 

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